Hintergrunddienst bei Hausnotrufdiensten vollständig begünstigt
4. Januar 2017Bei Helfern im sogenannten Hintergrunddienst von Hausnotrufdiensten ist die gesamte Vergütung als Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG begünstigt – und nicht mehr nur der Anteil, der auf die tatsächlichen Rettungseinsätze entfällt. Bereitschaftszeiten werden wie die aktive Tätigkeit behandelt,…