Aufwandsspende – neue Fristen für die Verzichtsregelung
3. Dezember 2016Der Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen oder anderen Zahlungsansprüchen kann als Aufwandsspende behandelt werden. Dabei muss keine Hin- und Rücküberweisung erfolgen, sondern er genügt eine schriftliche Verzichtserklärung, die der Verein zusammen mit der Zuwendungsbestätigung aufbewahren muss.
Der Zahlungsanspruch muss…