Personalüberlassung an andere nur mit Erlaubnis
19. September 2016Wenn Mitarbeiter an andere Unternehmen gegen Kostenerstattung “verliehen” werden, liegt eine entgeltliche Arbeitnehmerüberlassung vor. Diese ist nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) erlaubnispflichtig. Dies gilt auch für die Personalgestellung im gemeinnützigen Bereich. Zwar handelt es sich hierbei zumeist nicht um eine Tätigkeit…