Bereiche der NPO
Das Gemeinnützigkeitsrecht definiert vier Bereiche bei Non-Profit-Unternehmen:
- den ideellen Bereich
- die Vermögensverwaltung
- den steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, auch Zweckbetrieb genannt, und
- den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Diese Bereiche werden sowohl im Ertragsteuerrecht als auch im Umsatzsteuerrecht unterschiedlich behandelt. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.