Bereiche der NPO

Das Gemeinnützigkeitsrecht definiert vier Bereiche bei Non-Profit-Unternehmen:

- den ideellen Bereich

- die Vermögensverwaltung

- den steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, auch Zweckbetrieb genannt, und

- den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Diese Bereiche werden sowohl im Ertragsteuerrecht als auch im Umsatzsteuerrecht unterschiedlich behandelt. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.