Sammlung von Zahngold als Spende

Bei der Sammlung und Verwertung von Edelmetallen ist keine pauschalierte Gewinnermittlung möglich, so der Bundesfinanzhof (BFH). Im konkreten Fall ging es um die Verwertung von Zahngold, das von Zahnarztpraxen gesammelt wurde. § 64 Abs. 5 AO begünstigt die Verwertung von „unentgeltlich erworbenem Altmaterial“ durch eine Reingewinnschätzung. Diese pauschalierte Gewinnermittlung ist zulässig, wenn das Altmaterial gesammelt (nicht gekauft) wurde und der Verkauf nicht über eine Verkaufsstelle erfolgt, die dafür ständig vorgehalten wird (z. B. einen Laden).

Was als Altmaterialverwertung gilt, regelt § 64 Abs. 5 AO nicht. Der BFH versteht darunter die Veräußerung von Gegenständen, die – wie Altkleider, Altpapier und Schrott – nur noch einen Altmaterialwert haben (BFH-Urteil vom 11.2.2009). Da Edelmetalle aber noch einen Gebrauchtwert haben, kann bei der Sammlung von Zahngold der Gewinn nicht nach § 64 Abs. 5 AO geschätzt werden (BFH-Beschluss vom 11.5.2016).

Was ist also zu tun, damit die Sammlung von Zahngold bei der gemeinnützigen Organisation nicht noch durch Steuer belastet wird? Wichtig ist, dass nicht die gemeinnützige Einrichtung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung das Zahngold sammelt und verwertet. Denn dies begründet einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Das kann vermieden werden, wenn die Spender erklären, dass

  • das Zahngold von der gemeinnützigen Einrichtung im Namen und auf Rechnung des Spenders verwertet werden soll (treuhänderische Verwertung) und
  • er den Verkaufserlös spendet.

Da die gemeinnützige Organisation das Zahngold für den Spender bei der Scheideanstalt einreicht, muss der Spender namentlich erfasst werden. Damit kann dann auch eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden. Weil anonyme Zahngoldspenden, z. B. über in Zahnarztpraxen aufgestellten Sammelboxen, dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind, müsste über ein anderes Sammelverfahren nachgedacht werden. Möglich wäre das Sammeln in separaten Umschlägen mit Vordrucken für das Erfassen der persönlichen Daten (Name und Anschrift) des Spenders.

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