Ehrenamtsfreibetrag für Vergütungen an ehrenamtliche Schiedsrichter

Vergütungen an ehrenamtlich tätige Schiedsrichter im Amateurbereich des Sports können in die Freibetragsregelung des § 3 Nr. 26 a EStG (Ehrenamtsfreibetrag) einbezogen werden. Schiedsrichter im Amateurbereich sind nicht als Amateursportler im weiteren Sinne einzuordnen. Sie fördern vielmehr durch ihre Tätigkeit steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 AO. Im Gegensatz zu Amateur-Sportlern (vgl. hierzu das BMF-Schreiben vom 25.11.2008) können die ehrenamtlich tätigen Schiedsrichter somit den Freibetrag nach § 3 Nr. 26 a EStG in Höhe von bis zu 500 Euro im Jahr in Anspruch nehmen, wenn auch die übrigen Voraussetzungen des § 3 Nr. 26 a EStG vorliegen. Dies hat das Finanzministerium Schleswig-Holstein in seinem Schreiben vom 11.05.2011 (VI 311 – S 2342 – 117) mitgeteilt.

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