Checkliste für Rechnungen und Gutschriften
12. Februar 2019Rechnungskorrekturen sollten nicht als “Gutschriften” bezeichnet werden, sondern als “Korrekturrechnung” oder “Stornorechnung”. Gutschriften sind nämlich Rechnungen mit umgekehrtem Abrechnungsweg, also in Fällen, in denen der Leistungsempfänger abrechnet. Wenn eine echte Gutschrift – also die Abrechnung des Leistungsempfängers – nicht als solche bezeichnet…