Tombolas und Lotteriesteuer
27. Mai 2011Eine im Inland veranstaltete Ausspielung (Tombola) unterliegt grundsätzlich der Lotteriesteuer. Die Lotteriesteuer beträgt 20 % des geplanten Wertes sämtlicher bereitgehaltener Lose (ausschließlich Steuer).
Öffentliche Tombolen bedürfen einer Erlaubnis, die im Einzelfall in Baden-Württemberg durch das Regierungspräsidium Karlsruhe erteilt wird. Eine solche…