Vorsteuerabzug bei Postleistungen

Bestimmte Leistungen der Deutschen Post AG sind ab 01.07.2010 umsatzsteuerpflichtig. Das sind Pakete und adressierte Bücher und Zeitschriften über zehn Kilogramm, Expresszustellungen, Nachnahmesendungen sowie individuell vereinbarte Leistungen und Umsätze zu Sonderkonditionen. Weiterhin steuerfrei bleiben Briefsendungen bis 2.000 Gramm, adressierte Pakete bis zehn Kilogramm und Bücher, Kataloge, Zeitungen und Zeitschriften bis zu je zwei Kilogramm sowie Einschreib- und Wertsendungen. Von der Umsatzsteuer befreit sind Post-Universaldienstleistungen, mit denen durch einen oder mehrere Unternehmer eine Grundversorgung der Bevölkerung sichergestellt wird, also z. B. die Beförderung von Briefsendungen und adressierten Büchern, Katalogen, Zeitungen und Zeitschriften. Bei der Verbuchung der Belege ist daher auf einen möglichen Vorsteuerabzug zu achten.

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