Schadenersatzpflicht des Kulturamts für Einkommensteuer

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 13.03.2008 eine Gemeinde zum Schadenersatz verpflichtet, weil diese einem ausländischen Künstler (Dirigenten) zur Anmietung einer Wohnung im Gemeindegebiet geraten hat, ohne zu berücksichtigen, dass diese Begründung eines Zeitwohnsitzes zu einer erhöhten Steuerbelastung führte. Außerdem habe die Gemeinde Schadensersatz wegen Verletzung der Pflicht zu korrektem Steuerabzug zu leisten.

Ohne Wohnsitz im Inland hätte der Dirigent bei einer Tätigkeitsdauer von weniger als sechs Monaten im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht nur dem pauschalen Steuerabzug von 15 % auf seine inländischen Bruttoeinkünfte unterlegen. Durch die Anmietung der Wohnung wurde er unbeschränkt steuerpflichtig, so dass er mit seinem Welteinkommen der tariflichen Einkommensteuer unterlag. Die Gemeinde führte jedoch mangels besseren Wissens weiterhin den Steuerabzug von 15 % an das Finanzamt ab.

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