Umsatzsteuerliche Behandlung von Guthaben aus Verbrauchsabrechnung

Nach Änderung der BFH-Rechtsprechung zur Umsatzsteuer- und Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Bemessungsgrundlage (BFH-Urteil vom 18.09.2008) hat die Berichtigung nicht schon in dem Besteuerungszeitraum zu erfolgen, in dem die Vereinbarung über die Minderung beschlossen wurde, sondern erst dann, wenn die tatsächliche Rückzahlung der Minderung erfolgt.

Durch Guthaben aus der Verbrauchsabrechnung bei Energie- und Wasserversorgungsunternehmen mindert sich die Bemessungsgrundlage ebenfalls. Die Frage, ob die geänderte Rechtsprechung auch auf diese Fälle anzuwenden ist, haben die Umsatzsteuer-Referatsleiter bejaht.

In den Fällen, in denen sich aus der Endabrechnung ein Guthaben der Kunden des jeweiligen Versorgungsunternehmens ergibt und diesen im Februar des Folgejahres erstattet wird, wurde die Berichtigung bisher für den Voranmeldungszeitraum Dezember vorgenommen. Der zutreffende Voranmeldungszeitraum nach Änderung der Rechtsprechung wäre aber der Februar des Folgejahres. Wegen des erheblichen technischen Umstellungsaufwands wird den betroffenen Unternehmen eine Nichtbeanstandungsregelung für Abrechnungen bis zum 30. Juni 2010 gewährt.

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