Elternspenden an die Schule

Vermehrt möchten in Zeiten knapper öffentlicher Kassen Eltern finanziell die öffentliche Schule ihrer Kinder unterstützen. Hierzu können die Eltern einen gemeinnützigen Förderverein gründen, der dann auch berechtigt ist, Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Durch den Erwerb zusätzlicher Unterrichtsmaterialien kann dann die Schule unterstützt werden. Was aber, wenn kein Förderverein besteht?

Die öffentliche Schule selbst ist als Dienststelle berechtigt, Spenden anzunehmen und Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Der Name des Spenders und die von ihm geleistete Spende sollten aber, um jedweden Eindruck der Einflussnahme auf die Schule zu vermeiden, der Schulleitung und den Lehrern nicht bekannt sein. Daher ist folgendes Vorgehen möglich: Die Spenden sollen auf ein für diesen Zweck gesondert eingerichtetes Konto eingezahlt werden, das durch eine von der Schulleitung beauftragte Person verwaltet wird. Ggf. kann das Konto auch auf den Namen dieser Vertrauensperson mit einer Treuhandbezeichnung (z. B. “Spendenkonto XY-Schule”) geführt werden. Dafür bietet sich auch ein Mitglied des Elternbeirats an. Bei Spenden bis 200 EUR ist der Zahlungsbeleg als Nachweis ausreichend. Bei höheren Spenden wird auf dem amtlichen Muster (Empfänger ist eine juristische Person bzw. eine öffentliche Dienststelle) die Zuwendungsbestätigung durch die Vertrauensperson zuerst ohne den Namen des Spenders erstellt. Nach Unterzeichnung durch den Schulleiter erfolgt durch die Vertrauensperson die Ergänzung um den noch fehlenden Namen.

Der dargestellte Verfahrensweg sieht auf den ersten Blick umständlich aus. Soweit aber kein Förderverein besteht, ist so dennoch eine unmittelbare Unterstützung der Schule möglich. Über die Verwendung der Gelder entscheidet die Schule (Schulleitung/Elternbeirat).

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