Tafelspenden und Umsatzsteuer

Spenden und darauf noch Umsatzsteuer zahlen? Ja, so sieht es das derzeitige Umsatzsteuerrecht für Sachspenden vor: „Unentgeltliche Wertabgaben von Gegenständen werden Lieferungen gegen Entgelt gleichgestellt“. Damit ist auf den Sachwert der Spende Umsatzsteuer zu zahlen.

Diese Regelung hat das Finanzamt Hoyerswerda herangezogen, um von einem Bäcker für die von ihm an die Tafelläden gespendeten Backwaren Umsatzsteuer von jährlich 1.000 Euro nachzufordern. Dagegen hat sich der Bäcker gewehrt, zumal die meisten Finanzämter den entsprechenden Paragraphen bei Lebensmittelspenden nicht angewandt haben.

Die Entscheidung des Finanzamts hat die Tafelläden sehr getroffen, denn das Spendenaufkommen ging zurück. Wenn Unternehmer auf die Abgabe für sie unverkäuflicher Waren Steuern zahlen müssen, auf deren Entsorgung jedoch nicht, überlegt sich jeder Spender aus wirtschaftlichen Gründen die Abgabe zweimal.

Das Bundesfinanzministerium hat auf den Proteststurm reagiert und liefert eine pragmatische Lösung: Der Wert von gespendeten Backwaren wird auf null Euro gesetzt, wenn deren Haltbarkeit abläuft. Damit entfällt die Umsatzsteuer.

Ob diese Regelung nur für Sachspenden mit Verfallsdatum gelten wird oder auch für andere unverkäufliche Dinge, zum Beispiel Textilien, wird sich hoffentlich im weiteren Verlauf der Diskussion noch klären.

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