Freibetrag für ehrenamtliche Betreuer

Ab 2011 erhalten ehrenamtliche Betreuer einen jährlichen Einkommensteuerfreibetrag von 2.100 Euro. Dafür wurde im Jahressteuergesetz 2010 der § 3 Nr. 26b EStG ergänzt. Bis zu diesem Betrag können Betreuer den gesetzlichen Aufwendungsersatz – auch für mehrere Betreuungsfälle – steuerfrei vereinnahmen. Eine Kombination mit dem Übungsleiterfreibetrag in § 3 Nr. 26 EStG ist allerdings nicht zulässig.

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