Stichwort: Bürgerstiftung

Vieles ist heute ohne bürgerschaftliches Engagement nicht mehr vorstellbar, nicht nur, aber auch wegen der leeren Kassen der Kommunen. Immer mehr Menschen setzen sich für das Gemeinwesen sein, was auch an der zunehmenden Zahl von Bürgerstiftungen abzulesen ist. Eine Bürgerstiftung ist

- eine selbstständige und unabhängige Institution

- zur Förderung verschiedener gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke

- in einem geografisch begrenzten, d. h. lokalen oder regionalen Wirkungsraum,

- die einen langfristigen Vermögensaufbau betreibt und

- ihre Organisationsstruktur und Mittelvergabe transparent macht.

Was unterscheidet eine Bürgerstiftung von einer klassischen rechtsfähigen Stiftung? Ein wesentliches Merkmal ist ihr regionaler Schwerpunkt – Engagement vor Ort: mit Geld, Zeit und Ideen. Rechtsfähige Stiftungen unterliegen der Genehmigung und der Aufsicht der zuständigen Landesbehörde. Aus den Erträgen des gestifteten Kapitals werden die in der Satzung definierten gemeinnützigen Zwecke der Stiftung verwirklicht. In den Gesetzen ist kein Mindestkapital vorgeschrieben. Da aber nur die Erträge aus dem Stiftungskapital für die Stiftungsarbeit zur Verfügung stehen, sollten mindestens 50.000 Euro zusammen kommen.

Das Steuersparpotenzial aus (Zu-)Stiftungen lässt sich aber auch mit kleineren Beträgen realisieren, z. B. durch die Gründung einer unselbstständigen Stiftung unter dem Dach einer bereits bestehenden Bürgerstiftung. Die Bürgerstiftung tritt dabei als Treuhänder der unselbstständigen Stiftung auf, die wiederum den Namen des Stifters tragen und auf bestimmte Zwecke beschränkt sein kann.

Über die für Vereine geltenden steuerlichen Abzugsmöglichkeiten hinaus kann bei Spenden in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung ein zusätzlicher Abzug von 1 Mio. Euro, auf Antrag verteilt auf zehn Jahre, geltend gemacht werden.

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