Neues Reisekostenrecht ab 2014

Ab 01.01.2014 ergeben sich erhebliche Änderungen bei der Abrechnung von Reisekosten. Die erste Tätigkeitsstätte ersetzt die regelmäßige Arbeitsstätte. Ein Arbeitnehmer hat dann pro Arbeitsverhältnis höchstens eine erste Tätigkeitsstätte, die aber abweichend zur bisherigen Regelung auch bei einem Kunden sein kann. Auch die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen wurden geändert.

Details finden Sie in unsere Steuerinfos November 2013 oder in unserem Vademecum Reisekosten.

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