Zuwendungsbestätigungen – Musterformulare und Regeln für Sammelbestätigungen

Am 30.08.2012 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) sein Schreiben zu den Mustern für Zuwendungsbestätigungen neu herausgegeben. Neben bereits bekannten Regelungen ist erstmals ein Vordruck für Sammelbestätigungen über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeiträge aufgeführt.

Werden in Lauf eines Jahres mehrere Spenden oder Beitragszahlungen geleistet, können auch Sammelbestätigungen ausgestellt werden. Hierbei erfolgt die Bestätigung mehrerer Zuwendungen in einer einzigen förmlichen Zuwendungsbestätigung. Dabei gilt Folgendes:

  • Anstelle des Wortes „Bestätigung“ ist das Wort „Sammelbestätigung“ zu verwenden.
  • In dieser Sammelbestätigung ist die Gesamtsumme zu nennen.
  • Folgender Satz muss auf der Sammelbestätigung ergänzt werden: „Es wird bestätigt, dass über die in der Gesamtsumme enthaltenen Zuwendungen keine weiteren Bestätigungen, weder formelle Zuwendungsbestätigungen noch Beitragsquittungen oder ähnliches ausgestellt wurden und werden.“
  • In der Sammelbestätigung ist anzugeben, auf welchen Zeitraum sich diese erstreckt. Die Sammelbestätigung kann auch für nur einen Teil des Kalenderjahrs ausgestellt werden.
  • Auf der Rückseite der Sammelbestätigung oder in der dazugehörigen Anlage muss jede einzelne Zuwendung mit Datum, Betrag und Art (Mitgliedsbeitrag, Geldspende) aufgelistet werden. Diese Auflistung muss ebenfalls eine Gesamtsumme enthalten, die derjenigen der Sammelbestätigung entspricht, und als „Anlage zur Sammelbestätigung vom …“ gekennzeichnet sein.
  • Zu jeder einzelnen in der Sammelbestätigung enthaltenen Geldspende ist anzugeben, ob es sich hierbei um den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen handelt oder nicht. Handelt es sich um direkte Geldspenden oder um Aufwandsspenden, sind die entsprechenden Angaben dazu entweder auf der Rückseite der Sammelbestätigung oder in der Anlage zu machen.

Die aktuellen Muster der Zuwendungsbestätigungen im Word-Format finden Sie hier.

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