Personalgestellung umsatzsteuerfrei

Nach einem rechtskräftigen Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz ist die Personalgestellung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts umsatzsteuerfrei, nicht nach dem deutschen Umsatzsteuerrecht, aber nach dem europäischen. Im entschiedenen Fall überließ die Klägerin, eine juristische Person des öffentlichen Rechts mit Betrieben gewerblicher Art der von ihr gegründeten kirchlichen Stiftung Mitarbeiter, welche diese zum Betreiben eines Krankenhauses gegen Kostenerstattung einsetzte. Das Finanzamt erkannte hierin einen umsatzsteuerpflichtigen Umsatz. Das Finanzgericht bestätigte zwar die Steuerbarkeit und auch die Nichtanwendbarkeit nationaler Steuerbefreiungen, gewährte aber die sich aus der Sechsten MwSt-Richtlinie ergebende Steuerbefreiung.

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