Regelung für Kleinspenden vereinfacht

Zur Anpassung an die heute üblichen Online-Zahlungsverfahren wird der Nachweis für Spenden bis 200 Euro vereinfacht. Künftig ist kein Vordruck des Spendenempfängers mehr erforderlich. Dies sieht der Referentenentwurf der Bundesregierung einer “Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen” vom 10.09.2012  für Kleinspenden vor. Das Verfahren wird an das SEPA-Verfahren und andere gängige bargeldlose Zahlungsverfahren (z. B. PayPal) angepasst. Für den Nachweis der Spenden genügt es, wenn aus der Buchungsbestätigung (Kontoauszug) Name und Kontonummer oder ein sonstiges Identifizierungsmerkmal des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag, der Buchungstag sowie die tatsächliche Durchführung der Zahlung ersichtlich sind.

Dass bei Beträgen bis 200 Euro kein vom Spendenempfänger hergestellter Papierbeleg mehr erforderlich ist, vereinfacht Spendenaufrufe. Sie können künftig z. B. per Internet (Spendenaufruf auf der Webseite oder E-Mail) erfolgen, weil kein Papierbeleg mehr beigefügt werden muss.

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