Einspruch gegen den falsch festgesetzten Wert einer Zustiftung

Bei der Zuwendung von Sachwerten ist eine gesonderte Wertfeststellung vorzunehmen, wenn es sich um Grundbesitz, Betriebsvermögen oder Anteile an nicht börsennotierten Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften handelt. Der festgestellte Wert ist für das weitere Steuerverfahren bindend, sowohl für den Schenker oder Zustifter als auch für den Beschenkten bzw. die Stiftung. Üblicherweise wird der Bescheid über die Wertfeststellung dem Beschenkten als neuem Eigentümer der Vermögenswerte zugestellt. Da aber auch der Schenker bzw. der Stifter für die Schenkungsteuer einstehen muss, hat er ein berechtigtes Interesse an dem festgestellten Wert.

So hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 06.07.2011 (II R 44/10) entschieden, dass auch der Schenker, gegen den Schenkungsteuer festgesetzt wurde, den gegen den Bedachten ergangenen Bescheid über die gesonderte Feststellung des Werts des zugewendeten Grundstücks anfechten kann, obwohl der Bescheid dem Schenker gegenüber keine bindende Wirkung entfaltet. Damit kann auch ein Stifter gegen den Bescheid über die Wertfeststellung seiner Zustiftung Einspruch einlegen.

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